Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission der Gemeinde Welsberg-Taisten

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Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Dominik Oberstaller

Bürgermeister

Mitglieder

Waltraud Brugger

Gemeinderätin, Gemeindereferentin

Reinhart Kargruber

Gemeinderat, Gemeindereferent

Franz Patzleiner

Gemeinderat, Gemeindereferent

Orte

Gemeinde Welsberg-Taisten

PUSTERTALER STRASSE 10, 39035 WELSBERG-TAISTEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 03.05.2024, 15:24 Uhr