Voraussetzung für das Abo ist der meldeamtliche Wohnsitz der Person in einer der Gemeinden Welsberg-Taisten, Niederdorf, Toblach, Innichen oder Sexten und es wird von jener Gemeinde ausgestellt, in der die Person ihren Wohnsitz hat.
Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Fahrzeug und pro Jahr und muss vor Ausstellung mit den folgenden Zahlungsmitteln entrichtet werden: Bestätigung einer Überweisung mit dem Verwendungszweck:
"Übergemeindliches Parkabo + Kennzeichen" auf das Schatzamtskonto der Gemeinde Welsberg-Taisten:
IBAN: IT51 G081 4858 6000 0030 0026 549
Die Gültigkeit beträgt 1 (ein) Jahr ab Zahlungsdatum.
Im Fahrzeugschein muss als Besitzer der Antragsteller eingetragen sein. Daher ist dem Antrag eine Kopie des Scheines beizulegen. Pro Abo wird nur ein Kennzeichen eingetragen. Sollte das Fahrzeug auf eine Miet- oder Leasingfirma, bzw. betrieblich eingetragen sein, so muss diese, die private Nutzung desselben bestätigen.
Das Fahrzeug muss auf eine physische Person zugelassen sein, es muss sich um einen PKW, d.h. ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes handeln und es darf nicht betrieblich genutzt werden. Fahrzeuge, die auf Betriebe oder Gesellschaften zugelassen sind, sind von dieser
Regelung ausgeschlossen, mit obengenannter Ausnahme, dass diese die private Nutzung ausdrücklich bestätigen.
Das Abo gilt auf allen blauen Parkplätzen der teilnehmenden Gemeinden für maximal 2 (zwei) Stunden zusammen mit ausgelegter Parkscheibe und auf den folgenden Wanderparkplätzen ganztägig:
Welsberg-Taisten: Parkplatz Taistner Alm
Niederdorf: Parkplatz Bacher Eck und Mitterling
Toblach: Toblacher See, Parkplatz Drei-Zinnen-Blick und Landro See
Innichen: Parkplatz Innerfeldtal
Sexten: „Musselplatz“ am Kreuzbergpass
Ausgenommen vom Abo sind in Innichen die Parkplätze Pflegplatz und Acquafun (M.- Hueber-Strasse) und in Sexten die gebührenpflichtigen Parkplätze im Fischleintal und am Kreuzbergpass beim Hotel Kreuzbergpass und Landmark.
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Schranken gilt das Abo nicht. Bei Missbrauch wird das Park Abo eingezogen, annulliert und es erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes.
Information Übergemeindliches Park-Abo
Ansuchen um Ausstellung Parkabonnement