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Fahrradverbot auf dem Wanderweg 101 Paternsattel - Drei-Zinnen-Hütte im Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen

Seit dem Jahr 1999 bis Anfang 2010 waren nur die schmalen Zustiege zur Drei-Zinnen-Hütte vom Fahrradverbot (Dekret des Landeshauptmanns vom 02.06.1999, Nr. 395/28.3) betroffen.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 22.03.2010, Nr. 516 wurde im Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen die Ausdehnung des Fahrverbotes für Fahrräder auf dem Weg Nr. 101 vom Paternsattel zur Dreizinnenhütte genehmigt. 

Datei herunterladen: PDF Zum Beschluss

21.06.2010